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Gilt die EU-Verordnung Nr. 561/2006 auch für die Bereiche Müllabfuhr, Stadtreinigung und Containerdienst?

der Ausnahmeregelung kommt nur in Betracht, soweit es sich um die Abfuhr von Hausmüll handelt. Als Hausmüll werden feste Abfälle bezeichnet, die im Rahmen einer normalen Haushaltsführung in Privathaushalten entstehen und durch die Müllabfuhr abgefahren werden.Die Ausnahme umfasst auch die Sperrmüllabfuhr im Rahmen der üblichen Termine für Sperrmüllabfuhr der Privathaushalte, nicht jedoch die Abfuhr von Sperrmüll ...

Stand: 05.03.2025

Dialog: 17117

Stimmt es, dass bei der Sammlung von Papier, Altglas und Altkleidern die Lenk und Ruhezeiten gelten?

von Hausmüll handelt. Als Hausmüll werden feste Abfälle bezeichnet, die im Rahmen einer normalen Haushaltsführung in Privathaushalten entstehen und durch die Müllabfuhr abgefahren werden.Für das Einsammeln der Inhalte von Papiercontainern usw. besteht keine Ausnahmeregelung. Diese Transporte sind damit nachweispflichtig. ...

Stand: 11.01.2021

Dialog: 43347