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Gelten über den Verweis des § 2 Abs.1 der BGV A1 auf staatliche Arbeitsschutzvorschriften das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz auch im Ausland?

Arbeitseinsatz im Ausland (Entsendung im Sinne von § 4 SGB IV). Dieses muss im Gastland befolgt werden, soweit Rechtsvorschriften dieses Landes dem nicht entgegenstehen. Das Merkblatt "Gesetzliche Unfallversicherung bei Entsendung ins Ausland" gibt zudem hinreichende Informationen.  Der in § 2 Abs. 1 der BGV A1 enthaltene Verweis macht nur aufmerksam auf die Maßnahmen der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften ...

Stand: 06.02.2014

Dialog: 20311

Gelten die staatlichen Arbeitsschutzbestimmungen (wie das Arbeitsschutzgesetz) auch für ehrenamtlich tätige Personen?

für „Unternehmer“ und „Versicherte“ (weiter Geltungsbereich, § 1 der DGUV Vorschrift 1). Kinder, Schüler und Studierende während des Besuchs der Einrichtung sowie ehrenamtlich Tätige etc. werden zwar als „Versicherte“ vom Schutzbereich des Rechts der Unfallversicherung (SGB VII) erfasst, im Regelfall nicht jedoch in den Geltungsbereich des staatlichen Arbeitsschutzrechts einbezogen.Die Ermächtigungsgrundlage ...

Stand: 05.10.2023

Dialog: 42541