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Fragen zu Beschäftigten (Leiharbeitnehmer) von Zeitarbeitsunternehmen, die an Privatpersonen zur Arbeitsleistung in Privathaushalten überlassen werden.

Zu Frage 1:  Da das Arbeitsschutzgesetz nicht für den Arbeitsschutz von Hausangestellten in privaten Haushalten gilt (§ 1 Abs. 2 ArbSchG), ist die Anwendung eines modifizierten Selbstchecks, ggf. in Form eines Einsatzbegleitscheins, in dem die wichtigen Checkpunkte verzeichnet sind zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen ausreichend. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Beurteilung ...

Stand: 27.09.2018

Dialog: 42455

Wer darf Überstunden bei Leiharbeitnehmern anordnen?

werden die Leiharbeitnehmer vom Entleiher in den eigenen Betrieb integriert und sind von ihm wie eigene Arbeitnehmer anzuweisen. Wenn im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag keine Regelungen in Bezug auf Überstunden getroffen wurden, kann der Entleiher sie im Rahmen der ihm zustehenden Dispositions- und Weisungsbefugnis im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten anordnen. Üblicherweise erfolgt hier aber eine Abstimmung zwischen ...

Stand: 14.03.2019

Dialog: 1030