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Inwieweit sind wir für die entsprechende Unterweisung von Fremdfirmen zuständig, wenn wir ihnen persönliche Schutzausrüstung ausleihen?

Das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - verpflichtet jeden Arbeitgeber auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung (§§ 5, 6 ArbSchG) Gefährdungen zu ermitteln und Maßnahmen festzulegen.Beim Einsatz von Fremdfirmen obliegen Arbeitsschutzpflichten neben dem Auftragnehmer auch dem Auftraggeber. Das ArbSchG verpflichtet daher unter § 8 die Arbeitgeber zur Zusammenarbeit. Dabei haben die Arbeitgeber sic ...

Stand: 14.03.2019

Dialog: 18110

Wie ist eine Fremdfirma, die mit ca. 100 Mitarbeitern ständig vor Ort ist um Leistungen zum Betreiben des Standortes zu erbringen, im Rahmen des Fremdfirmenmanagements zu sehen?

Wenn auf Ihrem Betriebsgelände eine Fremdfirma tätig wird, ist außer dem von Ihnen genannten § 13 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV auch der § 8 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" zu beachten. Danach sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Verantwortlich für die Unterweis ...

Stand: 14.03.2019

Dialog: 24578