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Wie ist eine Fremdfirma, die mit ca. 100 Mitarbeitern ständig vor Ort ist um Leistungen zum Betreiben des Standortes zu erbringen, im Rahmen des Fremdfirmenmanagements zu sehen?

Wenn auf Ihrem Betriebsgelände eine Fremdfirma tätig wird, ist außer dem von Ihnen genannten § 13 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV auch der § 8 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" zu beachten. Danach sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Verantwortlich ...

Stand: 14.03.2019

Dialog: 24578

Inwieweit sind wir für die entsprechende Unterweisung von Fremdfirmen zuständig, wenn wir ihnen persönliche Schutzausrüstung ausleihen?

und der Verantwortlichkeit für bestimmte Gefahrenquellen. Sie wird hergeleitet aus dem Strafgesetzbuch - StGB – (§ 13 ff StGB, Begehen durch Unterlassen).Die Garantenstellung beinhaltet die Möglichkeit der strafrechtlichen Ahndung, wenn ein bestimmtes Tun unterlassen wird. ...

Stand: 14.03.2019

Dialog: 18110