Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 2 von 2 Treffern

Wie ist die Arbeitszeit bei Arbeiten im Überdruck geregelt?

und ist abhängig von dem in der Arbeitskammer vorherrschenden Druck. Eine Überschreitung dieser Zeiten ist bei der zuständigen Behörde zu beantragen und von dieser zu bewilligen. Bei Aufenthalt von über 4 Stunden in der Arbeitskammer in Druckluft ist eine Pause von mindestens 30 Minuten zu gewähren. Zwischen zwei Arbeitsschichten muss eine arbeitsfreie Zeit von mindestens 12 Stunden liegen. Bei schweren ...

Stand: 06.02.2024

Dialog: 43887

Müssen Arbeiten in Druckluft angezeigt werden?

Gemäß § 3 (1) Druckluftverordnung (DruckLV) hat der Arbeitgeber Arbeiten in Druckluft spätestens zwei Wochen vorher der zuständigen Behörde (in Nordrhein-Westfalen ist dies das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW) anzuzeigen.In der Anzeige nach Absatz 1 sind anzugeben:1.   der Name oder die Firma und die Anschrift des Arbeitgebers und ggf. der Name und die Anschrift ...

Stand: 30.01.2024

Dialog: 43888