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Wer darf in Druckluft arbeiten?

Grundsätzlich dürfen laut § 9 Druckluftverordnung (DruckLV) Personen im Alter zwischen 18 und 50 Jahren in Druckluft arbeiten. Diese Personen müssen vor der ersten Beschäftigung von einer behördlich ermächtigten Ärztin/ einem behördlich ermächtigten Arzt untersucht werden. Diese Untersuchung ist jährlich zu wiederholen. Bei Erkrankungen (u.a. bei Drucklufterkrankungen, Erkältungen, anderen ...

Stand: 04.02.2024

Dialog: 43885

Müssen Arbeiten in Druckluft angezeigt werden?

, ein Trockenraum, sanitäre Einrichtungen mit Waschräumen und Aborten sowie Rettungseinrichtungen zur Bergung kranker oder verletzter Personen. ...

Stand: 30.01.2024

Dialog: 43888