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Unterliegt der Betrieb von „therapeutischen Druckkammern“ der Druckluftverordnung?

Die Druckluftverordnung (DruckLV) regelt das gewerbsmäßige Arbeiten in Druckluft, wobei diese als ein Überdruck von min. 0, 1 bar bis max. 3,6 bar definiert ist.Grundsätzlich regelt die Druckluftverordnung (DruckLV) nicht den Betrieb therapeutischer Druckkammern (s. dazu DGUV I 207-001, „Sicheres Arbeiten mit therapeutischen Druckkammern“), jedoch sind ggf. neben den zu behandelnden Personen ...

Stand: 27.04.2026

Dialog: 44259

Welche Qualifikation muss die Baustellenleitung von Druckluftbaustellen vorweisen?

Sie in der DGUV I 201-061 und auf den Internetseiten der zuständigen Arbeitsschutzverwaltungen der Bundesländer, z.B. auf der Internetseite der Arbeitsschutz-Verwaltung Nordrhein-Westfalen: Druckluft | Arbeitsschutz in NRW. Dort finden Sie auch entsprechende Antragsformulare ...

Stand: 27.04.2026

Dialog: 44261