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Wie ist die Arbeitszeit bei Arbeiten im Überdruck geregelt?

Die arbeitstägliche Aufenthaltszeit in Druckluft ist nach § 21 Druckluftverordnung (DruckLV) begrenzt. Demnach dürfen Beschäftigte täglich höchstens 8 und wöchentlich höchstens 40 Stunden einschließlich der Ein- und Ausschleusungszeiten in Druckluft beschäftigt werden. Die tatsächliche maximale arbeitstägliche Aufenthaltszeit wird mittels Tabellen im Anhang 1 der Druckluftverordnung ermittelt und ...

Stand: 06.02.2024

Dialog: 43887

Müssen Arbeiten in Druckluft angezeigt werden?

des Arbeitgebers, dem die Geschäftsführung übertragen ist.2.   der Name dessen, der die Arbeiten in Druckluft leitet, und seines Vertreters (§ 18 Abs. 1 Nr. 1).3.   der Name und die Anschrift des nach § 12 Abs. 1 beauftragten Arztes.4.   die Zahl der Arbeitnehmer, die voraussichtlich mit Arbeiten in Druckluft beschäftigt werden.5.   die voraussichtliche Dauer der Arbeiten in Druckluft.6.   der voraussichtlich ...

Stand: 30.01.2024

Dialog: 43888