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Welche spezifischen Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen sind bei Tätigkeiten in geschlossenen Räumen zu beachten, in denen ein erhöhter CO₂-Gehalt und Überdruck vorliegen?

und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung. Zum Thema „Tätigkeiten in geschlossenen Räumen mit Überdruck“ wird hier für eine Antwort die Druckluftverordnung (DruckLV) herangezogen. In der DruckLV ist Druckluft als Überdruck von mehr als 0,1 bar (bis max. 3,6 bar) definiert.Nach DruckLV § 4 gilt:"Die Arbeitskammern und die ihrem Betrieb dienenden Einrichtungen (Arbeitsmittel) müssen den Nummern 1 und 2 ...

Stand: 03.12.2024

Dialog: 44049

Wie müssen Arbeitskammern in Druckluft ausgestattet sein?

. Ab 0,7 bar muss zudem eine Krankendruckluftkammer vorhanden sein. (§ 17 DruckLV)Im Anhang 1 der DruckLV wird die Beschaffenheit und Ausstattung der Arbeitskammer und die ihrem Betrieb dienenden Einrichtungen näher ausgeführt. ...

Stand: 29.01.2024

Dialog: 43886