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Wie ist die Arbeitszeit bei Arbeiten im Überdruck geregelt?

Die arbeitstägliche Aufenthaltszeit in Druckluft ist nach § 21 Druckluftverordnung (DruckLV) begrenzt. Demnach dürfen Beschäftigte täglich höchstens 8 und wöchentlich höchstens 40 Stunden einschließlich der Ein- und Ausschleusungszeiten in Druckluft beschäftigt werden. Die tatsächliche maximale arbeitstägliche Aufenthaltszeit wird mittels Tabellen im Anhang 1 der Druckluftverordnung ermittelt und ...

Stand: 06.02.2024

Dialog: 43887

Welche spezifischen Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen sind bei Tätigkeiten in geschlossenen Räumen zu beachten, in denen ein erhöhter CO₂-Gehalt und Überdruck vorliegen?

für den Druckluftbereich, ist die Luft aus der Arbeitskammer abzuleiten und unter atmosphärischen Bedingungen zu messen.“ (siehe Nummer 5.2.2.9 Atemluftqualität)Insbesondere beim Schweißen, Schneiden und verwandten Verfahren in Druckluft: „Aufgrund der durch den Arbeitsdruck erhöhten Gefahrstoffpartialdrücke (NOX, CO, usw.) in der Arbeitskammer und der damit deutlich erhöhten Toxizität, sind weitergehende Maßnahmen ...

Stand: 03.12.2024

Dialog: 44049