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Wie müssen Arbeitskammern in Druckluft ausgestattet sein?

Rettungseinrichtungen zum Bergen Verletzter oder Kranker aus der Arbeitskammer vorhanden sein.Eingesetzte Geräte und installierte Anlagen müssen geprüft und instandgehalten werden. (siehe dazu u.a. § 7 DruckLV bzw. TRBS 1201). Insbesondere ist auf eine ausreichende Belüftung Anhang 1 DruckLV, 1.6, 1.12: (0,5 m³ Frischluft/Beschäftigen möglichst an der Arbeitsstelle) und geeignete Mittel zur Brandbekämpfung zu achten ...

Stand: 29.01.2024

Dialog: 43886

Unterliegt der Betrieb von „therapeutischen Druckkammern“ der Druckluftverordnung?

auch in den Anlagen beschäftigte Personen dem Überdruck ausgesetzt (z.B. bei der Begleitung von Personen oder bei Wartungs-/ Reparaturarbeiten). In § 1 DruckLV ist der Geltungsbereich der Verordnung wie folgt festgelegt: „Diese Verordnung gilt für Arbeiten in Druckluft, soweit diese von einem Arbeitgeber gewerbsmäßig ausgeführt werden.“ Tätigkeiten in Druckluft gelten lt. DGUV als sehr gefährlich. Deshalb muss ...

Stand: 27.04.2026

Dialog: 44259