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Wer darf in Druckluft arbeiten?

Grundsätzlich dürfen laut § 9 Druckluftverordnung (DruckLV) Personen im Alter zwischen 18 und 50 Jahren in Druckluft arbeiten. Diese Personen müssen vor der ersten Beschäftigung von einer behördlich ermächtigten Ärztin/ einem behördlich ermächtigten Arzt untersucht werden. Diese Untersuchung ist jährlich zu wiederholen. Bei Erkrankungen (u.a. bei Drucklufterkrankungen, Erkältungen, anderen Krankhe ...

Stand: 04.02.2024

Dialog: 43885

Welche spezifischen Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen sind bei Tätigkeiten in geschlossenen Räumen zu beachten, in denen ein erhöhter CO₂-Gehalt und Überdruck vorliegen?

) muss ebenfalls in der o.g. Gefährdungsbeurteilung je nach Gefährdungen an den Arbeitsplätzen spezifisch bewertet werden, da sich die Auswahl der PSA an der Gefährdungsbeurteilung orientiert. Generell hat der Arbeitgeber nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) Betriebsärztinnen/Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese beraten und unterstützen bei der Erstellung ...

Stand: 03.12.2024

Dialog: 44049