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Wie müssen Arbeitskammern in Druckluft ausgestattet sein?

Räume bzw. Arbeitskammern in Druckluft müssen nach Druckluftverordnung (DruckLV) und nach anerkannten Regeln der Technik u.a. mit Personenschleusen ausgestattet sein. Darüber hinaus müssen lt. § 17 DruckLV: ein ärztlicher Untersuchungs-/Behandlungsraum, ein Erholungsraum, ein Umkleideraum, ein Trockenraum, sanitäre Einrichtungen (insbesondere Waschräume und Toiletten) und vor allem ...

Stand: 29.01.2024

Dialog: 43886

Müssen Arbeiten in Druckluft angezeigt werden?

in Druckluft,4.   Beschreibung und Übersichtszeichnungen der Arbeitskammer, der Schleusen und der Verdichteranlagen,5.   Angaben über die Einrichtungen nach § 17 Abs. 1. Folgende Einrichtungen werden in § 17 genannt:Insbesondere muss ab einem Arbeitsdruck von 0,7 bar eine Krankendruckluftkammer vorhanden sein, ein Raum für ärztliche Untersuchungen/Behandlungen, ein Erholungsraum, ein Umkleideraum ...

Stand: 30.01.2024

Dialog: 43888