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Wer darf in Druckluft arbeiten?

Grundsätzlich dürfen laut § 9 Druckluftverordnung (DruckLV) Personen im Alter zwischen 18 und 50 Jahren in Druckluft arbeiten. Diese Personen müssen vor der ersten Beschäftigung von einer behördlich ermächtigten Ärztin/ einem behördlich ermächtigten Arzt untersucht werden. Diese Untersuchung ist jährlich zu wiederholen. Bei Erkrankungen (u.a. bei Drucklufterkrankungen, Erkältungen, anderen Krankhe ...

Stand: 04.02.2024

Dialog: 43885

Welche spezifischen Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen sind bei Tätigkeiten in geschlossenen Räumen zu beachten, in denen ein erhöhter CO₂-Gehalt und Überdruck vorliegen?

Absaugung der Gefahrstoffe am Entstehungsort (als alleinige Maßnahme nicht ausreichend). Die Austrittsöffnung der Absaugleitung im atmosphärischen Teil muss im Wirkungsbereich der künstlichen oder natürlichen Belüftung liegen und darf die Atemluft an anderen Arbeitsplätzen (z.B. Schleusenwärter) nicht kontaminieren. – Erhöhung der Frischluftzufuhr in die Arbeitskammer zur Vermeidung ...

Stand: 03.12.2024

Dialog: 44049