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Was muss beachtet werden, wenn Arbeiten an Anlagen durchgeführt werden, wo die Umgebungstemperaturen bis zu 55° Celsius betragen?

der Technik zu berücksichtigen, wozu auch das berufsgenossenschaftliche Regelwerk (www.dguv.de/publikationen) gehört. Speziell die DGUV Information 213-022 (bisher: BGI/GUV-I 7002) "Beurteilung von Hitzearbeit - Tipps für Wirtschaft, Verwaltung, Dienstleistung" und die DGUV Information 213-002 (bisher: BGI 579) "Hitzearbeit; Erkennen, beurteilen, schützen" enthalten diesbzgl. umfangreiche Informationen ...

Stand: 21.05.2015

Dialog: 23896

Welche Maßnahmen müssen bei arbeitstäglich mehrmaligen kurzzeitigen Tätigkeiten in einem Kühlraum getroffen werden?

(ca. +5 bis +8 °C ) ausführen, ist es unter Beachtung der Arbeitsstättenverordnung, Anhang 3.5 "Raumtemperatur" erforderlich, dass für diese Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung erstellt und Maßnahmen festgelegt werden.In die Gefährdungsbeurteilung sind die Regelungen der DGUV Regel 100-500 (bisher BGR 500) Kapitel 2.35 "Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen" einzubeziehen ...

Stand: 04.06.2014

Dialog: 16342