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Was muss beachtet werden, wenn Arbeiten an Anlagen durchgeführt werden, wo die Umgebungstemperaturen bis zu 55° Celsius betragen?

zu dokumentieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt / die Betriebsärztin beraten lassen. Beschäftigte, die an Hitzearbeitsplätzen tätig sind, sollen gemäß Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen überwacht werden. Hierzu nennt die DGUV Information 240-300 ...

Stand: 21.05.2015

Dialog: 23896

Wann spricht man im Hinblick auf Temperatur bzw. Einsatzzeiten von einem Hitzearbeitsplatz? Was ist dort zu beachten?

des Anhangs zur ArbMedVV). Auf die DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen weisen wir hin.Informationen zum Arbeitsplatzgrenzwert von Staub sind in der TRGS 900 aufgeführt und erläutert. ...

Stand: 25.03.2023

Dialog: 4357