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Welche Maßnahmen müssen bei arbeitstäglich mehrmaligen kurzzeitigen Tätigkeiten in einem Kühlraum getroffen werden?

Maßnahmen des Arbeitsschutzes müssen stets vom Arbeitgeber auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung getroffen werden. Beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung und dem Festlegen der Maßnahmen soll sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen.Lässt ein Arbeitgeber Tätigkeiten in einem Kühlhaus bei den genannten Temperaturen ...

Stand: 04.06.2014

Dialog: 16342

Welche arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben sind zu beachten, wenn abwechselnd im Kühlhaus und im warmen Trockenbereich gearbeitet werden muss?

auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung getroffen werden. Beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung und dem Festlegen der Maßnahmen kann sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt/der Betriebsärztin beraten und unterstützen lassen.In Abschnitt 4.7 der DIN 33403-5 sind Maßnahmen bei häufigen wechselnden Klimabelastungen genannt. Dabei wird einleitend darauf hingewiesen ...

Stand: 29.05.2019

Dialog: 42742