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Welche Maßnahmen müssen bei arbeitstäglich mehrmaligen kurzzeitigen Tätigkeiten in einem Kühlraum getroffen werden?

Arbeitskleidung mit warmer Unterwäsche ausreichend sein. Bei tieferen Temperaturen ist eine besondere Kälteschutzkleidung auch für Gesicht, Hände und Füße erforderlich. Diese ist vom Unternehmer zu beschaffen und den ständig Beschäftigten zur persönlichen Verwendung zur Verfügung zu stellen. Für Arbeiten, bei denen Feuer oder Funken entstehen, ist Kälteschutzkleidung mit dafür geeignetem Außenstoff zu tragen ...

Stand: 04.06.2014

Dialog: 16342

Welche arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben sind zu beachten, wenn abwechselnd im Kühlhaus und im warmen Trockenbereich gearbeitet werden muss?

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert für Arbeitsräume gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen.Der beschriebene Arbeitsbereich im Kühlhaus ist mit +2 bis +4 °C dem leicht kalten Bereich II nach DIN 33403-5 "Klima am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung - Teil 5: Ergonomische Gestaltung von Kältearbeitsplätzen" zuzuordnen.Maßnahmen des Arbeitsschutzes müssen stets vom Arbeitgeber ...

Stand: 29.05.2019

Dialog: 42742