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Gibt es eine Grenze der Wirtschaftlichkeit für Lärmminderungsmaßnahmen?

Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Lärmexposition werden in § 7 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) näher beschrieben. Bei Überschreitung der oberen Auslösewerte des Lärms, hat der Arbeitgeber ein Programm mit technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verringerung der Lärmexposition auszuarbeiten und durchzuführen. Dabei ist insbesondere folgendes ...

Stand: 09.07.2024

Dialog: 16247

Sind Bereiche, bei denen der obere Auslösewert kurzzeitig überschritten wird, generell als Lärmbereiche zu kennzeichnen?

ist auszugehen, wenn dieser die Kriterien der Arbeitsstättenverordnung erfüllt. Eine entsprechende Definition ist Abschnitt C2 der LASI-Leitlinie LV 40 zur Arbeitsstättenverordnung zu entnehmen.Ist also von einem Arbeitsplatz ausgehen und wird der obere Auslösewert überschritten, ist sowohl eine Kennzeichnung als Lärmbereich erforderlich und ist ein Lärmminderungsprogramm zu erstellen und durchzuführen.Handelt ...

Stand: 27.09.2019

Dialog: 11967