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Welche Lärmgefährdungen durch Kfz bestehen bei Straßenarbeiten? Welche Schutzmöglichkeiten gibt es, wenn Gefahrensignale hörbar sein müssen?

In Ihrem Fall liegt Ihr Arbeitsbereich eventuell im Grenzbereich eines Lärmbereichs. Je nach Fahrzeugart, Straßenbeschaffenheit, Witterung und Verkehrsbelastung können an Bundesstraßen Geräuschimmissionen 75 bis 80 dB(A) auftreten (Beurteilungspegel nach RLS-90, 6 bis 22 Uhr, Tag). Entsprechend der GUV-V B3 „Lärm“ wäre dies noch kein Lärmbereich, dauerhafte Gehörschäden wären auszuschließen ...

Stand: 04.08.2017

Dialog: 3830

Ich suche Informationen zum Thema Lärmschutzverordnung in öffentlichen Schulen.

Grenzwerte für die Lärmbelastung an Arbeitsplätzen sind in der Arbeitsstättenverordnung enthalten. Gehörgefährdender Lärm liegt ab einem Beurteilungspegel von 85 dB(A) vor (siehe auch Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" GUV-V B3). Dieser Beurteilungspegel ist allerdings der Mittelwert über ein 8h Arbeitstag und wird nach DIN 45645 Teil 2 ermittelt. Rechnerisch müsste ein Pegel von ca. 92 dB ...

Stand: 24.05.2006

Dialog: 2446