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Was ist beim Einsatz von Beschäftigten deutscher Unternehmen im Ausland zu beachten, wenn diese dort in Strahlenschutzbereichen tätig werden?

Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) gehen auf die Richtline 2013/59/EURATOM zurück, deswegen gelten die strahlenschutzrechtlichen Bestimmungen des StrlSchG und StrlSchV für Beschäftigte deutscher Unternehmen in allen Staaten der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM). Mitglied der EURATOM sind alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU ...

Stand: 04.10.2024

Dialog: 22958

Fragen zum Betrieb eines Ionengenerators, der als fest eingebaute und umschlossene, nicht zugängliche Strahlenquelle Ni 63 enthält

. g. Richtlinie kommen. Der grundsätzliche Umfang der Fachkundegruppe S 4.1 sollte jedoch unverändert bleiben.Für die grenzüberschreitende Verbringung (Einfuhr) der Nickel-63-Quelle in die EU benötigt man zunächst die o. g. Umgangsgenehmigung sowie eine erfolgte Anmeldung nach § 13 Abs. 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA ...

Stand: 30.10.2019

Dialog: 42881