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Gelten erst durch die Bescheinigung der zuständigen Stelle die erforderlichen Strahlenschutzkenntnisse (Fachkunde) als erworben?

Kurzantwort:1.      Ja, die explizite Bescheinigung der Kenntnisse im Strahlenschutz muss vorliegen.2.      Ja, die Kenntnisbescheinigung muss vor dem Beginn der Sachkundezeit vorliegen.Zu 1.:   Im § 145 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sind die berechtigten Personen aufgeführt, die ionisierende Strahlung und radioaktive Stoffe am Menschen anwenden dürfen sowie diejenigen, die die technisch ...

Stand: 04.11.2020

Dialog: 43320

Bei welchen Mitarbeitern mit Exposition gegenüber Röntgenstrahlen ist eine Untersuchung der Augenlinse zwingend erforderlich?

Einen gesetzlichen Dosiswert / Schwellenwert, ab dem eine zwingende und ausschließliche arbeitsmedizinische Untersuchung der Augenlinse vorgeschrieben ist, existiert in dem Sinne nicht. Es ist hierzu im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich ionisierender Strahlung grundsätzlich immer das gesamte Expositionsszenario am Arbeitsplatz des jeweiligen Mitarbeiters zu betrachten und zu bewerten ...

Stand: 22.10.2020

Dialog: 43301

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