Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 2 von 2 Treffern

Gibt es bei Tätigkeiten nach TRBA 213 und TRBA 214 eine "Duschpflicht" für die Beschäftigten?

Nach § 9 Biostoffverordnung (BioStoffV) müssen bei allen Tätigkeiten mit Biostoffen mindestens die allgemeinen Hygienemaßnahmen eingehalten werden.Sowohl in der TRBA 213 (Abschnitt 4.6.1 (1)) wie auch in der TRBA 214 (Abschnitt 4.11.1 (1)) wird gefordert, dass Umkleideräume mit Schwarz-Weiß-System zur getrennten Aufbewahrung von Arbeits- und Straßenkleidung, sowie Waschräume mit Duschen ...

Stand: 01.03.2024

Dialog: 23375

Der Zugang zum Sozialgebäude incl. Umkleiden und Sanitärräumen einer Kläranlage führt über das Betriebsgelände und wird mit "schwarzer und weißer Kleidung" genutzt. Ist dies hinsichtlich Schwarz-Weiß-Trennung bedenklich?

die Anforderungen. In Punkt 5.4.1 sind die baulichen hygienischen Maßnahmen zu finden. Die Mindestanforderungen sind, dass eine räumliche Trennung von Pausen-, Umkleide- und Waschbereichen erforderlich ist. Zudem muss eine Möglichkeit zur getrennten Aufbewahrung von Arbeits- und Privatkleidung vorhanden sein. Vorzugsweise sollte die Aufbewahrung in zwei Räumen erfolgen, die durch einen Waschraum verbunden ...

Stand: 09.02.2023

Dialog: 43741