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Gibt es gesetzliche Regelungen für das Halten von Privattieren am Arbeitsplatz?

Das Halten von Haustieren am Arbeitsplatz fällt weder unter die Gefahrstoffverordnung noch unter die Biostoffverordnung, da kein beruflicher Umgang im Sinne der Verordnungen stattfindet.Aus der Sicht des Arbeitsschutzes bestehen gegen die Mitnahme von "üblichen" Haustieren (Katzen, Hunden) in Büroräumen keine grundsätzlichen Bedenken. Hierbei wird unterstellt, dass die Tiere gesund sind und kein ...

Stand: 26.06.2023

Dialog: 4703

Was ist beim Umgang mit Tierblut zu berücksichtigen?

von der Gefährdungsbeurteilung ist die Aufbewahrung der Straßenkleidung in einem separaten Bereich erforderlich, um die Verschleppung von Biostoffen in das private Umfeld zu vermeiden.Oberflächen (Fußböden, Arbeitsflächen, Oberflächen von Arbeitsmitteln und Geräten) sind in einem dem Arbeitsablauf entsprechenden sauberen Zustand zu halten, sie sind regelmäßig zu reinigen und im Bedarfsfall zu desinfizieren. Bei der Auswahl ...

Stand: 19.01.2024

Dialog: 43852