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Rechercheergebnisse

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Was ist beim Umgang mit Tierblut zu berücksichtigen?

Das Tränken von Wäsche mit Tierblut (Schafsblut) in der Textilindustrie zum Zweck der Untersuchung ist eine nicht gezielte Tätigkeit mit Biostoffen und muss nach § 6 Biostoffverordnung (BioStoffV) keiner Schutzstufe zugeordnet werden. Der Arbeitgeber hat gemäß § 4 BioStoffV eine Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeiten mit Biostoffen durchzuführen und die Ergebnisse gemäß § 7 BioStoffV ...

Stand: 19.01.2024

Dialog: 43852

Welche Anforderungen werden an Arbeitsgruben zur Reinigung von Fahrzeugen bei Personenunfällen oder Wildschäden gestellt?

/regelwerk angeboten. ...

Stand: 15.01.2024

Dialog: 3753