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Anwendung der Biostoffverordnung bei Reinigungsarbeiten in Personenzügen

die angefragte "Aufklärungspflicht" gegenüber den Beschäftigten sondern auf der Basis der BioStoffV eine Reihe weiterer Verpflichtungen: Der Arbeitgeber hat für die beschriebenen nicht gezielten Tätigkeiten "Müllbeseitigung" und "WC-Reinigung" eine Gefährdungsbeurteilung nach der Maßgabe des § 4 BioStoffV und der TRBA 400 "Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen ...

Stand: 11.01.2017

Dialog: 352

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