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In welcher Form hat die Unfallanzeige nach § 17 Biostoffverordnung zu erfolgen und welche Informationen sind dabei zu übermitteln?

Grundsätzlich gilt für alle Verwaltungsverfahren - die Unterrichtung der Behörde nach § 17 Biostoffverordnung -BioStoffV- ist ein Verwaltungsverfahren- die Regelung des § 10 Verwaltungsverfahrensgesetz -VwVfG (Bund). Danach ist ein Verwaltungsverfahren an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Es ist einfach, zweckmäßig ...

Stand: 01.02.2021

Dialog: 23019

Gibt es eine Verpflichtung, die Tätigkeiten bei nicht gezieltem Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen anzuzeigen?

werden, dass der zuständigen Behörde innerhalb der in Absatz 3 bestimmten Frist die Kopie einer Anzeige, Genehmigung oder Erlaubnis nach einer anderen Rechtsvorschrift übermittelt wird, wenn diese gleichwertige Angaben beinhaltet." ...

Stand: 15.12.2016

Dialog: 4327