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Anwendung der Biostoffverordnung bei Reinigungsarbeiten in Personenzügen

Die Biostoffverordnung -BioStoffV- gilt grundsätzlich für alle Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte berufsbedingt mit biologischen Arbeitsstoffen in Kontakt kommen können (§ 1 BioStoffV). Dementsprechend fallen die Tätigkeiten "Grobmüllbeseitigung" und "Komplettreinigung" als nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in den Anwendungsbereich der BioStoffV. Ob die Tätigkeiten an den ...

Stand: 11.01.2017

Dialog: 352

Gibt es eine Verpflichtung, die Tätigkeiten bei nicht gezieltem Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen anzuzeigen?

des Biostoffs zu erhöhen oder die Aufnahme von Tätigkeiten mit weiteren Biostoffen der Risikogruppe 3 oder 4, 3. die Aufnahme eines infizierten Patienten in eine Patientenstation der Schutzstufe 4, 4. das Einstellen einer nach § 15 erlaubnispflichtigen Tätigkeit. (2) Die Anzeige hat folgende Angaben zu umfassen: 1. Name und Anschrift des Arbeitgebers, 2. Beschreibung der vorgesehenen Tätigkeiten, 3 ...

Stand: 15.12.2016

Dialog: 4327