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Wer ist bei Studenten, Praktikanten und freien Mitarbeitern für den Arbeitsschutz bezüglich biologischer Arbeitsstoffe zuständig?

Unter § 2 Abs. 9 Biostoffverordnung -BiostoffV- ist festgelegt, dass den Beschäftigten die in Heimarbeit Beschäftigten sowie Schülerinnen und Schüler, Studierende und sonstige Personen, insbesondere an wissenschaftlichen Einrichtungen Tätige, die Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen durchführen, gleichstehen. Das bedeutet, dass der in der Frage genannte Personenkreis, sofern ...

Stand: 11.01.2017

Dialog: 10952

Müssen die Vorschriften der BioStoffV auch bei Tätigkeiten in der Justiz beachtet werden?

, ausgenommen die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten,4.Beamtinnen und Beamte,5.Richterinnen und Richter,6.Soldatinnen und Soldaten,7.die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten.(3) Arbeitgeber im Sinne dieses Gesetzes sind natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die Personen nach Absatz 2 beschäftigen."Im Anwendungsbereich in § 1 Absatz 1 ...

Stand: 23.04.2018

Dialog: 42224