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Gibt es eine Verpflichtung, die Tätigkeiten bei nicht gezieltem Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen anzuzeigen?

der Risikogruppe 2, b) einer Tätigkeit mit Biostoffen der Risikogruppe 3, soweit die Tätigkeiten keiner Erlaubnispflicht nach § 15 unterliegen, in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung und in der Biotechnologie, 2. jede Änderung der erlaubten oder angezeigten Tätigkeiten, wenn diese für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bedeutsam sind, zum Beispiel Tätigkeiten, die darauf abzielen, die Virulenz ...

Stand: 15.12.2016

Dialog: 4327

Wenn eine Sicherheitswerkbank geringfügig umgestellt wurde, muss das angemeldet werden, oder reicht eine Prüfung/Wartung aus?

und den Gesundheitsschutz bedeutsam ist.Das bedeutet, Sie müssen zunächst prüfen, ob für die durchgeführten Tätigkeiten an der betroffenen Sicherheitswerkbank eine Erlaubnis (nach § 15 BioStoffV) vorliegt oder diese nach (nach § 16 BioStoffV) angezeigt wurden bzw. diese Tätigkeiten erlaubnis- oder anzeigepflichtig sind.Wenn dies der Fall ist, muss die Umstellung der Sicherheitswerkbank nicht nur eine Auswirkung ...

Stand: 21.01.2020

Dialog: 43016