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Fallen die Tätigkeiten von Gärtnern, Köchen, Reinigungspersonal, Kfz-Handwerkern, Lackierern und Malern unter die Biostoffverordnung?

und Humanendoparasiten, die beim Menschen zu Erkrankungen führen können. Unter dieser rechtlichen Voraussetzung muss man davon ausgehen, dass bei Gärtnern und Reinigungspersonal grundsätzlich ein Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen vorliegt, wobei in der Regel Maßnahmen der Schutzstufe 1 ausreichend sein werden. Bei Kfz-Handwerkern, Malern und Lackierern ist es eher selten bis unwahrscheinlich, dass ein Umgang ...

Stand: 11.01.2017

Dialog: 4341

Wer ist bei Studenten, Praktikanten und freien Mitarbeitern für den Arbeitsschutz bezüglich biologischer Arbeitsstoffe zuständig?

Unter § 2 Abs. 9 Biostoffverordnung -BiostoffV- ist festgelegt, dass den Beschäftigten die in Heimarbeit Beschäftigten sowie Schülerinnen und Schüler, Studierende und sonstige Personen, insbesondere an wissenschaftlichen Einrichtungen Tätige, die Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen durchführen, gleichstehen. Das bedeutet, dass der in der Frage genannte Personenkreis, sofern er nicht zweife ...

Stand: 11.01.2017

Dialog: 10952