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Rechercheergebnisse

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Wie ist die Aussage zu leicht erreichbaren Handwaschplätzen gemäß TRBA 250 Punkt 4.1.1 im Krankenhaus zu verstehen?

mit seinen räumlichen Gegebenheiten zu betrachten und zu bewerten.Das Handwaschbecken muss leicht erreichbar und (im Idealfall) ohne Handberührung zu bedienen sein (siehe Nummer 4.1.1 Absatz 2). Hintergrund ist hier vor allem die Vermeidung von ungewollten Kontaminationen von Oberflächen (Wasserhahn, etc.). Überträgt man diesen Gedanken nun auf Oberflächen allgemein, so sollten auch keine Türklinken ...

Stand: 06.11.2024

Dialog: 44034

Fällt der Transport und das Entleeren von z.T. offenen Säcken mit Restmüll unter die Biostoffverordnung?

, die sich gegebenenfalls im Abfall vermehrt haben"). Die bestmögliche Vermeidung/Verringerung der Belastung der Beschäftigten hat mit Hilfe der Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe zu erfolgen. Vorgeschlagene Schutzmaßnahmen, wie in der angesprochenen TRBA 213 dargelegt, sind auf Umsetzungsmöglichkeit beim eigenen betrieblichen Szenario zu prüfen. ...

Stand: 11.01.2017

Dialog: 19215