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Was ist bei der Entladung begaster Übersee-Container zu beachten?

Die Begasung von Bauten, Bauteilen, Container fällt grundsätzlich unter den Anwendungsbereich der Gefahrstoffverordnung (Anhang I Nummer 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)). Konkretisiert werden diese Anforderungen in der TRGS 512 "Begasungen". Es sind insbesondere die Punkte 5.4.3.1 ff zu beachten.Weitere umfangreiche Informationen finden sich in der DGUV Information 208-051 "Gefahren beim Öffne ...

Stand: 07.06.2018

Dialog: 8476

Ist es erlaubt, einen begasten Frachtcontainer mit geeignetem Atemschutz auch ohne Freigabebescheinigung zu entladen?

der Gefahrstoffverordnung an Begasungen werden in der TRGS 512 "Begasungen" (TRGS - Technische Regeln für Gefahrstoffe) konkretisiert. Nummer 5.4.3 der TRGS 512 beschreibt einen erweiterten Maßnahmenkatalog für Begasungstätigkeiten an und in Transporteinheiten. Nach den dort definierten Maßnahmen ist insbesondere eine begaste Transporteinheit durch eine fachkundige Person zu prüfen. Wird ein Begasungsmittel festgestellt ...

Stand: 23.03.2021

Dialog: 43323