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Ist zum Öffnen begaster Container grundsätzlich ein Befähigungsschein-Inhaber notwendig?

Gemäß Anhang I Nummer 4.2 Absatz 3 Nr. 2 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist für das Öffnen, Lüften und die Freigabe begaster Transporteinheiten ein Befähigungsschein notwendig.Die TRGS 512 "Begasungen" konkretisiert dies in Nummer 3 Absatz 3 in der Form, dass für das Öffnen, Lüften und insbesondere für das Freigeben von Transporteinheiten, in denen nachweislich Begasungsmittel festgestellt ...

Stand: 16.07.2020

Dialog: 43217

Umgang mit begasten Containern

Begaste Container werden nicht generell im Seehafen gelüftet. Vielmehr ist zu erwarten, dass diese Container direkt an den Empfänger weitergeleitet werden. Lüftungsmaßnahmen erfolgen in der Regel nur beim Umstauen oder neuerdings auch im Rahmen der zollamtlichen Abfertigung, sofern der Zoll auch eine `Beschau` des Containerinhalts vornimmt.Der Empfänger muss damit rechnen, dass Kennzeichnungen des ...

Stand: 22.01.2020

Dialog: 3669