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Ist zum Öffnen begaster Container grundsätzlich ein Befähigungsschein-Inhaber notwendig?

Gemäß Anhang I Nummer 4.2 Absatz 3 Nr. 2 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist für das Öffnen, Lüften und die Freigabe begaster Transporteinheiten ein Befähigungsschein notwendig.Die TRGS 512 "Begasungen" konkretisiert dies in Nummer 3 Absatz 3 in der Form, dass für das Öffnen, Lüften und insbesondere für das Freigeben von Transporteinheiten, in denen nachweislich Begasungsmittel festgestellt ...

Stand: 16.07.2020

Dialog: 43217

Umgang mit begasten Containern

bis zu mehreren Wochen ausgegangen werden. Daher werden an die zur `Freigabe` berechtigten Personen hohe Anforderungen gestellt - Begasungsleiter eines Fachbetriebes mit Befähigungsnachweis.Reste können bei Begasungen mit Phosphorwasserstoff eventuell als Pulver in Beuteln oder Tablettenform im Container verblieben sein.Die Anweisung an Ihr Personal sollte knapp und verständlich sein. In der Anlage erhalten ...

Stand: 22.01.2020

Dialog: 3669