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Was ist bei der Entladung begaster Übersee-Container zu beachten?

Die Begasung von Bauten, Bauteilen, Container fällt grundsätzlich unter den Anwendungsbereich der Gefahrstoffverordnung (Anhang I Nummer 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)). Konkretisiert werden diese Anforderungen in der TRGS 512 "Begasungen". Es sind insbesondere die Punkte 5.4.3.1 ff zu beachten.Weitere umfangreiche Informationen finden sich in der DGUV Information 208-051 "Gefahren beim ...

Stand: 07.06.2018

Dialog: 8476

Umgang mit begasten Containern

und freigegeben wurden. Begastes Verpackungsmaterial / Stauholz sollte grundsätzlich vor der Verwendung gelüftet werden. Besser noch wäre eine `Hitzebehandlung` von Stauhölzern. Hierzu finden Sie auf den Internetseiten das Amtes für Arbeitsschutz Hamburg detaillierte Informationen (https://www.hamburg.de/arbeitsschutz Suchwort: `begast`). Vorteilhaft ist eine Bestätigung des Absenders, dass der Containerinhalt ...

Stand: 22.01.2020

Dialog: 3669