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Was ist bei der Entladung begaster Übersee-Container zu beachten?

Die Begasung von Bauten, Bauteilen, Container fällt grundsätzlich unter den Anwendungsbereich der Gefahrstoffverordnung (Anhang I Nummer 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)). Konkretisiert werden diese Anforderungen in der TRGS 512 "Begasungen". Es sind insbesondere die Punkte 5.4.3.1 ff zu beachten.Weitere umfangreiche Informationen finden sich in der DGUV Information 208-051 "Gefahren beim ...

Stand: 07.06.2018

Dialog: 8476

Umgang mit begasten Containern

des Containers auf dem Transportweg entfernt wurden. Die Information auf den Begleitpapieren hat daher eine besondere Bedeutung. Restanhaftungen von Gasen `in der hintersten Ecke` oder am Holzboden eines leeren Containers sind eher unwahrscheinlich. Je nach Containerinhalt und Dauer des vorhergehenden Begasungszustandes muss trotz anhaltender Lüftung von einem Nachgasen der Ware von einigen Stunden ...

Stand: 22.01.2020

Dialog: 3669