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Ist zum Öffnen begaster Container grundsätzlich ein Befähigungsschein-Inhaber notwendig?

Gemäß Anhang I Nummer 4.2 Absatz 3 Nr. 2 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist für das Öffnen, Lüften und die Freigabe begaster Transporteinheiten ein Befähigungsschein notwendig.Die TRGS 512 "Begasungen" konkretisiert dies in Nummer 3 Absatz 3 in der Form, dass für das Öffnen, Lüften und insbesondere für das Freigeben von Transporteinheiten, in denen nachweislich Begasungsmittel festgestellt ...

Stand: 16.07.2020

Dialog: 43217

Umgang mit begasten Containern

Sie eine Musterbetriebsanweisung, die allerdings noch an Ihre eigenen Verhältnisse anzupassen ist.Ihr Betrieb sollte eine Rahmenvereinbarung mit einer Fachfirma zur Freigabe von Verdachtscontainern abschließen, so dass im Bedarfsfall keine wertvolle Zeit bis zum Entladen des Inhalts verloren geht. Es empfiehlt sich dabei zweistufig vorzugenen:1. Auftrag zur Messung am geschlossenen Container (Mit Angabe der gemesenen Stoffe ...

Stand: 22.01.2020

Dialog: 3669