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Ist zum Öffnen begaster Container grundsätzlich ein Befähigungsschein-Inhaber notwendig?

Gemäß Anhang I Nummer 4.2 Absatz 3 Nr. 2 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist für das Öffnen, Lüften und die Freigabe begaster Transporteinheiten ein Befähigungsschein notwendig.Die TRGS 512 "Begasungen" konkretisiert dies in Nummer 3 Absatz 3 in der Form, dass für das Öffnen, Lüften und insbesondere für das Freigeben von Transporteinheiten, in denen nachweislich Begasungsmittel festgestellt ...

Stand: 16.07.2020

Dialog: 43217

Was ist bei der Entladung begaster Übersee-Container zu beachten?

das Tragen von Schutzkleidung zum Schutz des Körpers und von Körperteilen vor mechanischen und chemischen Einwirkungen sowie das Tragen von Atemschutz bei Einwirkung gesundheitsgefährlicher Stäube (einschließlich Sporen), Gasen und Dämpfen. Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dass persönliche Schutzausrüstungen zu verwenden sind, müssen diese für die jeweiligen Arbeitsbedingungen geeignet ...

Stand: 07.06.2018

Dialog: 8476