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Umgang mit begasten Containern

Sie eine Musterbetriebsanweisung, die allerdings noch an Ihre eigenen Verhältnisse anzupassen ist.Ihr Betrieb sollte eine Rahmenvereinbarung mit einer Fachfirma zur Freigabe von Verdachtscontainern abschließen, so dass im Bedarfsfall keine wertvolle Zeit bis zum Entladen des Inhalts verloren geht. Es empfiehlt sich dabei zweistufig vorzugenen:1. Auftrag zur Messung am geschlossenen Container (Mit Angabe der gemesenen Stoffe ...

Stand: 22.01.2020

Dialog: 3669

Was ist bei der Entladung begaster Übersee-Container zu beachten?

Die Begasung von Bauten, Bauteilen, Container fällt grundsätzlich unter den Anwendungsbereich der Gefahrstoffverordnung (Anhang I Nummer 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)). Konkretisiert werden diese Anforderungen in der TRGS 512 "Begasungen". Es sind insbesondere die Punkte 5.4.3.1 ff zu beachten.Weitere umfangreiche Informationen finden sich in der DGUV Information 208-051 "Gefahren beim Öffne ...

Stand: 07.06.2018

Dialog: 8476