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Ist zum Öffnen begaster Container grundsätzlich ein Befähigungsschein-Inhaber notwendig?

Gemäß Anhang I Nummer 4.2 Absatz 3 Nr. 2 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist für das Öffnen, Lüften und die Freigabe begaster Transporteinheiten ein Befähigungsschein notwendig.Die TRGS 512 "Begasungen" konkretisiert dies in Nummer 3 Absatz 3 in der Form, dass für das Öffnen, Lüften und insbesondere für das Freigeben von Transporteinheiten, in denen nachweislich Begasungsmittel festgestellt ...

Stand: 16.07.2020

Dialog: 43217

Ist es erlaubt, einen begasten Frachtcontainer mit geeignetem Atemschutz auch ohne Freigabebescheinigung zu entladen?

, ist durch einen Sachkundigen eine geeignete Lüftungsdauer festzulegen. Das Lüften der begasten Einheit erfolgt dann unter geeignetem Atemschutz. Nach Abschluss der Belüftungszeit wird die Restkonzentration an Begasungsmittel ermittelt und die Einheit ggf. freigegeben. Dazu ist eine Freigabebescheinigung nach Anlage 3d der TRGS 512 auszustellen. ...

Stand: 23.03.2021

Dialog: 43323