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Ist bei emissionsarmen Tätigkeiten gemäß TRGS 519 arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge notwendig oder reicht die Angebotsvorsorge aus?

der Akzeptanzkonzentration gesehen, insofern wäre bei Einhaltung der Akzeptanzkonzentration (bei Nutzung emissionsarmer Verfahren nach TRGS 519) nicht zwingend eine verpflichtende Dokumentation in einem Expositionsverzeichnis notwendig.Allerdings verweist die TRGS 410 unter Nr. 4 (3) darauf, dass unabhängig von der o.g. Einhaltung der Akzeptanzkonzentration bei wiederholter Durchführung von : 1. Reparatur ...

Stand: 14.09.2025

Dialog: 44189

Ist es zulässig einen neuen Teppich ebenfalls schwimmend gelagert, ohne direkte Eingriffe in den asbesthaltigen Kleber, drüber zu legen oder ist dies ebenfalls eine verbotene Überbauung?

Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...

Stand: 09.11.2020

Dialog: 43329