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Greift bei einem Abdichtungsanschluss an Asbestzementplatten eines Geländers das Überdeckungsverbot?

Nein, hier greift nicht das Überdeckungsverbot, sondern das grundsätzliche Verbot des Umgangs mit Asbest. Begründung: Gefahrstoffverordnung, Anhang 2 Nr.1 Abs.1: "Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. ...... Zu den nach Satz 1 verbotenen Arbeiten zählen auch ....." (Hierbei handelt es sich um eine ergänzend ...

Stand: 07.09.2017

Dialog: 30221

Wie ist die neue Gefahrstoffverordnung § 6 (2b) zur Asbestbelastung in privaten Haushalten umzusetzen?

: Abbruch- und Instandsetzungsarbeiten gem. § 11 (2) GefStoffV) wegen ihrer nachweislich krebserzeugenden Wirkung verboten wurde, bedeutet das für den Arbeitgeber, dass er vor Aufnahme der Tätigkeiten an einem Gebäude (u. a. Putze) bzw. an einer technischen Anlage (z. B. Brandschutzklappe) über den Auftraggeber relativ einfach über das Baubeginndatum feststellen kann, ob im Bereich seiner geplanten ...

Stand: 28.01.2025

Dialog: 44065

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