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Welche Anforderungen werden an Unternehmen gestellt, die asbesthaltigen Kleber entfernen?

Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 12914

Ist für den Ausbau von PAK-belastetem Teerkork eine besondere Zulassung erforderlich oder reicht die Zulassung nach TRGS 519 (Asbest)?

einer erforderlichen gefahrstoffrechtlichen Zulassung für das Unternehmen und der personenbezogenen Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3. ...

Stand: 27.03.2020

Dialog: 21230

Darf ich in meinem Haushalt Asbestsanierungen ohne die sonst nötige Sachkunde als Laie selber durchführen?

(Arbeitsmedizinische Vorsorge, Pflicht zum Tragen von Schutzausrüstung....), kann dabei formalrechtlich verzichtet werden. Die Durchführung privater Sanierungsarbeiten sollte aber entsprechend den einschlägigen technischen Regeln wie TRGS 519 Asbest erfolgen und sachkundigen Firmen überlassen werden. Sie können sich damit einen möglichen Vorwurf, die Arbeiten nicht sachgerecht ausgeführt und damit eine Gefährdung ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 5010