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Welche Anforderungen werden an Unternehmen gestellt, die asbesthaltigen Kleber entfernen?

Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 12914

Ist für den Ausbau von PAK-belastetem Teerkork eine besondere Zulassung erforderlich oder reicht die Zulassung nach TRGS 519 (Asbest)?

einer erforderlichen gefahrstoffrechtlichen Zulassung für das Unternehmen und der personenbezogenen Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3. ...

Stand: 27.03.2020

Dialog: 21230