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Dürfen Stickstoff-Gasflaschen (z.B. 99,8 % N2-Anteil) unter Berücksichtigung der maximal möglichen Sauerstoffverdrängung ohne Gasflaschenschrank in einer Fertigungshalle gelagert werden?

Die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zur Lagerung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern werden in der Technischen Regel für Gefahrstoffe „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ (TRGS 510) konkretisiert.Gase unter Druck, die mit H280 oder H281 gekennzeichnet sind (z. B. Stickstoff) dürfen außerhalb eines Gefahrstofflagers, also z. B. in einer Fertigungshalle, nur dan ...

Stand: 26.05.2025

Dialog: 44131

Gilt diese Aussage - Lagermenge 0,5 % des Rauminhalts - ausschließlich für Behälter mit flüssigen Gefahrstoffen oder ist diese Aussage auch bei "ortsbeweglichen Druckgasbehältern, Aerosolpackungen und dgl. (Behälter für Gase)" anzuwenden?

Die TRGS 510 konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Ab einer jeweils genannten Mengenschwelle sind bei Gasen unter Druck (Druckgasbehälter) der Abschnitt 10, bei Druckgaskartuschen und Aerosolpackungen der Abschnitt 11 und bei entzündbaren Flüssigkeiten der Abschnitt 12 zu berücksichtigen. Die Anforderungen an den U ...

Stand: 16.12.2023

Dialog: 43865

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