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Müssen leere Gefahrstoffgebinde im Gefahrstoffschrank gelagert werden?

in offenen und leeren Gebinden stellen somit eine Gefährdung dar (Brand- und Explosionsgefahren). Es müssen entsprechene Maßnahmen (Lagerung im Sicherheitsschrank) dokumentiert und auch im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle überprüft werden. Dies zum allgemeinen Teil der Argumentation im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.Speziell in § 8 Absatz 1 Nummer 6 wird auf die Begrenzung der am Arbeitsplatz ...

Stand: 20.05.2019

Dialog: 18131

Gilt diese Aussage - Lagermenge 0,5 % des Rauminhalts - ausschließlich für Behälter mit flüssigen Gefahrstoffen oder ist diese Aussage auch bei "ortsbeweglichen Druckgasbehältern, Aerosolpackungen und dgl. (Behälter für Gase)" anzuwenden?

an den Umgang mit leeren Gebinden sind in den jeweiligen Abschnitten genannt.Für entzündbare Flüssigkeiten gilt die Anforderung, dass entleerte oder teilentleerte Behälter hinsichtlich der Schutzmaßnahmen wie gefüllte Behälter zu betrachten sind (Abschnitt 12.1 Absatz 2). Lediglich bei der Berechnung zulässigen Lagermenge pro Lagerraum gilt die Erleichterung, dass für restentleerte Behälter nur 0,5 ...

Stand: 16.12.2023

Dialog: 43865

Welche Lagervorschriften gelten für Kohlendioxid-Druckgasflaschen in einem Bürogebäude?

Gase unter Druck (hier gekennzeichnet mit H280) sind Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die GefStoffV gilt auch für die Lagerung (§ 2 Absätze 1 und 5 GefStoffV). Die Anforderungen an die Lagerung in ortsbeweglichen Behältern konkretisiert die TRGS 510. Die Schutzmaßnahmen des Abschnitts 4 der TRGS 510 sind grundsätzlich und mengenunabhängig zu treffen.Tabelle 1 der TRGS 5 ...

Stand: 19.02.2025

Dialog: 43811