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Welche Anforderungen gibt es hinsichtlich der Kennzeichnung eines Schrankes, in dem Säuren und Laugen in IBC-Behältern gelagert werden?

mit Gefahrstoffen" zu kennzeichnen. Säuren und Laugen können in Abhängigkeit der Konzentration als ätzend oder reizend gekennzeichnet sein. Auf Grund dieser Eigenschaft sind Ihre Säure- und Laugenschränke entweder mit dem passenden Piktogramm nach Anhang 1 der ASR A1.3:W023 „Warnung vor ätzenden Stoffen“ bzw.W001 „Allgemeines Warnzeichen“ mit konkretisierendem Zusatzzeichen (siehe Nummer 5.1 der ASR A1.3 ...

Stand: 20.09.2018

Dialog: 42443

Bist zu welcher Gesamtmenge ist die Lagerung von verschiedenen Reinigungsmitteln in Putzkammern von Kunden ohne besondere Anforderungen möglich?

Grundsätzlich müssen Laugen und Säuren so gelagert werden, dass sie die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden (§ 8 Abs. 5 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV). Der Arbeitgeber hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern. Weiter gilt nach § 8 Abs. 7 GefStoffV, dass als giftig oder sehr giftig eingestufte Stoffe und Zubereitungen ...

Stand: 10.07.2023

Dialog: 25450