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Ist es zulässig, einen Sicherheitsschrank für brennbare Flüssigkeiten nach Verlust der Zulassung für die Lagerung von anderen Gefahrstoffen weiter zu verwenden?

Grundsätzlich muss dieser Sachverhalt, wenn der Sicherheitsschrank weiter betrieben werden soll, in der Gefährdungsbeurteilung (GBU) betrachtet werden. Dies gilt zum einen deshalb, um dort die genauen räumlichen und arbeitsstättenrechtlichen Anforderungen festzulegen und zu beschreiben. Zum anderen muss dort die Festlegung getroffen werden, welche Gefahrstoffe in dem "alten" Schrank gelagert werde ...

Stand: 09.08.2018

Dialog: 17398

Sind für die (passive) Lagerung von "gefüllten" Gasflaschen mit Chlortrifluorid (UN 1749) spezielle Anforderung bei der Lagerung im Freien bzw. in einem Lagerraum zu beachten?

der Gefährdungsbeurteilung festzulegen (z. B. Flaschen gegen Umfallen sichern, Ventile schließen, Ventilschutzkappen verwenden, vor gefährlicher Erwärmung schützen). ...

Stand: 02.08.2021

Dialog: 43567